top of page

Geschäftsordnung

Ziele

Die Arbeitsgemeinschaft der Chefärztinnen und Chefärzte Psychiatrischer Abteilungen an Allgemeinkrankenhäusern und Fachkrankenhäusern in Berlin ist ein Gremium zur gegenseitigen Information und Beratung. Die AG dient der aktiven und gezielten Weiterentwicklung der Aufgaben des Faches Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik und der Versorgung und Behandlung psychisch Erkrankter in Berlin. Die AG versteht sich als Expertengremium und nimmt daher aktiv die Gelegenheit wahr, beratend in Berlin auf Landes- und Bundesebene tätig zu sein, wo immer sich dazu eine konstruktive Mitarbeit abzeichnet. Das Gremium sucht den engen Austausch mit den Arbeitskreisen der Kollegen anderer Länder, z.B. Brandenburg.

§ 1 Name

Das Gremium wird als Arbeitsgemeinschaft der Chefärztinnen und Chefärzte Psychiatrischer Abteilungen an Allgemeinkrankenhäusern und Fachkrankenhäusern in Berlin (kurz: AG Chefärzte Berlin) bezeichnet.

§ 2 Mitglieder

  1. Mitglieder der AG Chefärzte Berlin sind die Chefärzte

Psychiatrischer Abteilungen an Allgemeinkrankenhäusern und, Universitätskliniken und

Fachkrankenhäusern in Berlin, sowie klinisch tätige Ärztinnen und Ärzte, die sich in besonderem Maße um die gezielte Weiterentwicklung der Aufgaben des Faches Psychitarie, Psychotherapie und Psychosomatik und der Versorgung und Behandlung psychisch Erkrankter in Berlin engagieren.

  1. Die Mitgliedschaft in der AG Chefärzte Berlin erfolgt nach formloser Antragstellung bei den Sprechern der AG Chefärzte Berlin und nach Zustimmung der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder in der darauffolgenden Sitzung.

  2. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.

§ 3 Sprecher

  1. Bis zu zwei Sprecher übernehmen die Leitung der AG-Treffen, sie führen das Protokoll der Sitzungen und leiten diese an alle Mitglieder weiter.

  2. Sind es zwei Sprecher, so teilen sie sich die Aufgabenbereiche je nach Expertise und zeitlicher Verfügbarkeit auf. Um eine Erreichbarkeit der AG Chefärzte Berlin nach Außen eindeutig zu machen, bezeichnen sich die Sprecher als Sprecher' und ,stellvertretender Sprecher'. Der Sprecher ist damit auch das Mitglied der AG Chefärzte Berlin, das mit dem eigenen Sekretariat in erster Linie die administrativen Aufgaben der AG übernimmt (z.B. organisatorische Vor- und Nachbereitung von Treffen, Versand von Informationen an die AGMitglieder, Aktualisierung der Mitgliederliste) und ist der erste Ansprechpartner der AG.

  3. Die Sprecher vertreten die AG Chefärzte Berlin nach außen. Wenn dabei die Meinung der AG Chefärzte Berlin vertreten wird, erfolgen Absprachen in den Sitzungen und auch in Form von schriftlichen Absprachen oder Telefonkonferenzen, wenn die nächste Sitzung nicht zeitnah stattfindet.

  4. Die Sprecher der AG Chefärzte Berlin führen die Mitgliederliste mit namentlicher Nennung, Funktionsbezeichnung, Einrichtungszugehörigkeit und aktueller Kontaktdaten. Um die Aktualität der Mitgliederliste zu gewährleisten, teilen die Mitglieder den Sprechern unaufgefordert und unverzüglich etwaige Änderungen ihrer Daten mit.

§ 4 Wahl der Sprecher

  1. Aus den Reihen der Mitglieder der AG Chefärzte Berlin werden bis zu zwei Sprecher gewählt. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der AG Chefärzte Berlin zum Zeitpunkt der Wahl. Die Sprecher werden für vier Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich.

  2. Die Wahl findet nicht später als drei Monate vor Ablauf der Wahlperiode statt, um eine geregelte Übergabe der Geschäfte zu gewährleisten. Der Wahltermin wird rechtzeitig von den Sprechern in Abstimmung mit den übrigen Mitgliedern bestimmt und den Mitgliedern spätestens zwei Monate vor dem Wahltermin bekanntgegeben.

  3. Jedes Mitglied der AG Chefärzte Berlin kann Wahlvorschläge bis zu drei Wochen vor der Wahl bei den amtierenden Sprechern schriftlich einreichen. Zur Wahl können sich einzelne Mitglieder stellen. Die eingegangenen Wahlvorschläge werden zwei Wochen vor der Wahl per E-Mail bekannt gemacht.

  4. Jedes Mitglied der AG Chefärzte Berlin hat eine Stimme. Wenn ein Mitglied an der persönlichen Teilnahme an der Wahl verhindert ist, so ist eine Briefwahl möglich. Diese muss bei den Sprechern vier Wochen vor der Wahl beantragt werden und muss zwei Tage vor dem Wahltag bei den Sprechern eingegangen sein.

  5. Vor dem Wahlvorgang werden ein Wahlleiter und ein Wahlhelfer mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gewählt. Der Wahlleiter und der Wahlhelfer dürfen nicht selbst als Kandidat zur Wahl stehen. Die verschlossenen Umschläge der Briefwahl werden dem Wahlleiter am Wahltag nach seiner Benennung zur Auszählung übergeben.

Es zählt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen (persönlich abgegebene Stimmen und die Briefwahlstimmen). Die Wahl ist geheim durchzuführen.

  1. Tritt ein Sprecher während der Wahlperiode von seinem Amt zurück oder verliert er seine Mitgliedschaft in der AG, weil er nicht mehr zu dem in § 2 Nr. 1 genannten Personenkreis gehört, so ist binnen drei Monaten für den Rest der laufenden Wahlperiode eine Nachwahl durchzuführen.

§ 5 Organisation AG Chefärzte Berlin

  1. Die Sitzungen der AG Chefärzte Berlin finden i.d.R. zweimal pro Jahr statt. Sie können ferner durch die Sprecher einberufen werden, wenn dringende Aufgaben dies erforderlich machen. Die zusätzlichen Möglichkeiten zu Besprechungen und Absprachen können auch in Form von Telefonkonferenzen oder schriftlichen Abstimmungen erfolgen.

  2. Für die Tagesordnung kann jedes Mitglied Themen sowie die Teilnahme von Gästen und Sachverständigen zur Klärung von speziellen Sachverhalten vorschlagen. Die Koordination der Tagesordnung übernehmen die Sprecher.

  3. Tagesordnungen werden i.d.R. bis eine Woche vor der Sitzung den Mitgliedern per E-Mail zur Einsicht zugeleitet.

  4. Über jede Sitzung ist ein Protokoll anzufertigen, welches allen Mitgliedern der AG Chefärzte Berlin via E-Mail-Adresse zur Verfügung gestellt wird.

  5. Bei Abstimmungen und Beschlussfassungen (außer der Wahl der Sprecher) zählt die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

§ 6 Aufgaben

1. Die Auswahl der durch die AG Chefärzte Berlin zu bearbeitenden Themenkomplexe ist nicht eingeschränkt. Grundsätzlich kann sich die AG Chefärzte Berlin mit jedem Thema beschäftigen, das sich mit organisatorischen, wirtschaftlichen, strukturellen, medizinischen, rechtlichen und politischen Fragen befasst, wenn es dem Ziel der Weiterentwicklung der Aufgaben des Faches Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik und der Versorgung und Behandlung psychisch Erkrankter in Berlin dient.

§ 7 Transparenz und Vertraulichkeit

Die Mitglieder der AG Chefärzte Berlin sind verpflichtet vertraulich erklärte Informationen als solche zu behandeln.

§ 8 Änderung der Geschäftsordnung

Änderungen der Geschäftsordnung bedürfen der Zustimmung der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder der AG Chefärzte Berlin. Änderungen sind nur zulässig, wenn sie rechtzeitig mit Begründung zur Tagesordnung der Sitzung, in welcher der Änderungsbeschluss gefasst werden soll, angemeldet und den Mitgliedern mit der Tagesordnung mitgeteilt wurden. Die Mitglieder der AG haben auf dieser Sitzung die Änderungspunkte zu diskutieren und änderungsbedingende Gründe zu protokollieren.

§ 9 Inkrafttreten

Diese Geschäftsordnung wurde in der Sitzung vom 06.11.2017 mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder der AG Chefärzte Berlin erstmals beschlossen. Sie tritt mit Unterzeichnung durch die Sprecher in Kraft.

 

Berlin, den 06.11.2017

 

Sprecher*innen der Arbeitsgemeinschaft

Professor Dr. Vjera Holthoff-Detto

Professor Dr. Andreas Bechdolf

Kontakt

K

Vivantes Klinikum Am Urban

Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie & Psychosomatik

Dieffenbachstr. 1

10969 Berlin 

E-Mail: andreas.bechdolf(at)vivantes.de

Tel: +49 (0) 30 130 22 60 01

Danke für die Nachricht!

  • Facebook
  • Twitter
  • Instagram

© 2023 Erstellt mit Wix.com

bottom of page